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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII B 132/01 |
| §§: | AO § 191, HGB § 25 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Haftung, Firmenfortführung |
| Rechtsfrage: | Ist bei der Haftung für Firmenfortführung gemäß § 25 HGB auf das gesamte Erscheinungsbild abzustellen? |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 04.05.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | II 229/1999 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 949 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 78 79 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | VII B 132/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |