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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 33/99 |
§§: | AO 1977 § 110 |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Zustellung, Postzustellungsurkunde, Treu und Glauben, Geschäftsführer, Steuerberater, Einspruchsfrist |
Rechtsfrage: | Ist einer GmbH Wiedereinsetzung für einen verspäteten Einspruch zu gewähren, wenn die Fristversäumnis darauf zurückzuführen ist, daß das FA den Steuerbescheid dem GmbH-Geschäftsführer durch Postzustellungsurkunde ohne entsprechenden Zustellungsvermerk auf dem Steuerbescheid zugestellt und dieser seinen Steuerberater nicht dementsprechend informiert hat? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 353/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 33/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 02 |