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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 44/08 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 4 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Geldwerter Vorteil, Versicherung, Betriebseinnahme, Verfassung |
Rechtsfrage: | Hat ein selbständiger Versicherungsvermittler die volle Prämiendifferenz zwischen vergünstigten Haustarifen und den Kundentarifen ohne Berücksichtigung von Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG und ohne die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung als geldwerten Vorteil der Einkommen- und Gewerbesteuer zu unterwerfen? Verfassungswidrige Benachteiligung von Selbständigen gegenüber begünstigt besteuerten Arbeitnehmern? Divergenz zum BFH-Urteil IX R 10/05 (BStBl II 2006 S. 71)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2300/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 01 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 44/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |