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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 43/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Fassadenbekleidung, Erhaltungsaufwand
Rechtsfrage: Sind bei einem Zweifamilienhaus (Erdgeschosswohnung eigengenutzt, Dachgeschosswohnung fremdvermietet) die Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenbekleidung im Bereich der fremdgenutzten Wohnung und der damit zusammenhängenden Dacharbeiten (Dachüberstandsverlängerung, Austausch von einfachen Regenrinnen gegen Kupferregenrinnen) in voller Höhe oder nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als sie nach dem Wohnflächenverhältnis auf die vermietete Wohnung entfallen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.08.2006
Vorinstanz/AZ: 14 K 210/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2007
Erledigungs-Az: IX R 43/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 07 61