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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 73/02 |
§§: | UmwStG 1995 § 4 Abs. 6, UmwStG 1995 § 4 Abs. 2 Satz 1, UmwStG 1995 § 14, UmwStG 1995 § 4 Abs. 4, UmwStG 1995 § 4 Abs. 3, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 1 |
Schlagwörter | Umwandlung, Formwechsel, Absetzung für Abnutzung, Personengesellschaft, Nutzungsdauer, Buchwert |
Rechtsfrage: | Ist nach einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft bei der übernehmenden Personengesellschaft die Restnutzungsdauer der übergegangenen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens neu zu schätzen (entsprechend Rz. 04.04 und 04.05 im BMF-Erlass zum UmwStG in BStBl I 1998 S. 268), wenn sich bei der zu Buchwerten erfolgten Umwandlung ein Übernahmeverlust ergeben hat und deswegen die Buchwerte der Wirtschaftsgüter in einer Ergänzungsbilanz aufgestockt worden sind, oder tritt die Personengesellschaft bezüglich der Absetzungen für Abnutzung bzw. der Restnutzungsdauer in die Fußstapfen der Kapitalgesellschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VII 167/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 05 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 73/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 68 |