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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 32/02
§§: EStG § 3 b, EStG § 42 d
Schlagwörter Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Steuerfreiheit, Betreuer, Kind, Haftung
Rechtsfrage: Können einem in Vollzeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Betreuer, der eine zusammen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft in einer Wohnung lebende Kleingruppe (bis zu 5 Kinder) alleinverantwortlich leitet, pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 1.230 Std. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei ausbezahlt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten geführt werden und die berücksichtigten Stunden der SFN-Arbeit einer Modellrechnung nach den Angaben im Pflegesatz-Handbuch der Sozialleistungsträger entsprechen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.02.2002
Vorinstanz/AZ: V 81/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 87 62
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 71/02 - Zurücknahme der Klage