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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 42/11 (BFH) |
| §§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung |
| Rechtsfrage: | Rückgängigmachung Grundstückskaufvertrag: Sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags nicht erfüllt, weil aufgrund der Weiterveräußerung des Grundstücks die an den Kaufverträgen beteiligten Personen ihre ursprüngliche Rechtsposition nicht wiedererlangt haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 21.06.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 12/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 25 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.03.2012 |
| Erledigungs-Az: | II R 42/11 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 90 |