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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 60/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 3, EStG § 5 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Schifffahrt, Gewerbeertrag, Kürzung, Tonnage |
Rechtsfrage: | Ist die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG ausschließlich auf Seeschiffe anwendbar und der Klägerin, deren Organgesellschaft ein Binnenschifffahrtsunternehmen im internationalen Verkehr betreibt, eine entsprechende Kürzung des Gewerbeertrages zu versagen? Auslegung des Begriffs "Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr": Ist die Vorschrift des § 5 a Abs. 2 EStG, der in diesem Sinne ausschließlich "Seeschiffe" definiert, für Zwecke der Gewerbeertragsermittlung analog anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1857/12 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 06 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.08.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 60/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 22 |