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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 52/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Solaranlage, Warmwasseranlage, Erhaltungsaufwand, Herstellungsaufwand, Erweiterung, Herstellungskosten
Rechtsfrage: Solare Warmwasseranlage - Kosten für den Einbau einer - lediglich aus Gründung der Energieeinsparung in die bestehende und nach wie vor funktionstüchtige Warmwasserversorgung integrierten - Solaranlage zur Brauchwassererwärmung kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern nur im Wege der AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG absetzbarer Herstellungsaufwand (Erweiterung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.02.2002
Vorinstanz/AZ: II 735/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 16 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2004
Erledigungs-Az: IX R 52/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 33