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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 70/06 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 14, UStG 1993 § 17 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Entgelt, Skonto, Vorsteuerberichtigung |
Rechtsfrage: | Kann eine Genossenschaft, die für die angeschlossenen Mitgliedfirmen das Zentralregulierungsgeschäft betreibt, den Mitgliedfirmen als Entgelt für deren Leistungen (Verpflichtung zum Warenbezug, Übertragung des gesamten Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs an die Genossenschaft) einen von der Zahlung unabhängigen Skontomehrbetrag gewähren und die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer abziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4948/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1620 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.03.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 70/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 27 |