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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 42/94 |
| §§: | AO 1977 § 239 Abs. 1 Nr. 3, AO 1977 § 397, EStG § 38 |
| Schlagwörter | Hinterziehungszinsen, Festsetzungsfrist, Strafverfahren, Selbstanzeige |
| Rechtsfrage: | Genügt nach einer Selbstanzeige für die Verlängerung der Festsetzungsfrist nach § 239 Abs. 1 Nr.3, § 397 AO 1977 die bloße akteninterne Erklärung, daß das Strafverfahren eingeleitet werde, oder ist eine materiellrechtlich rechtmäßige Einleitungsmaßnahme erforderlich. Ist die Einleitungsmaßnahme nach § 397 AO 1977 als strafprozessuale Verfahrenshandlung der rechtlichen Überprüfung im finanzgerichtlichen Verfahren entzogen? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 24.02.1994 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 468/89 AO |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.08.2001 |
| Erledigungs-Az: | VI R 42/94 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 14 44 |