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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 13/13 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Lebensmittelpunkt, Residenzpflicht |
Rechtsfrage: | Zur Steuerbefreiung des Erwerbs eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG 2009, das nicht sofort zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden kann: Erfüllt berufliche Residenzpflicht die Voraussetzung "zwingende Gründe" des § 13 Abs. 1 Nr. 4 c Satz 5 zweiter Halbsatz ErbStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1321/11 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 12 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2015 |
Erledigungs-Az: | II R 13/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 21 18 |