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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-310/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 67/228/EWG Art. 8 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Rückwirkung, Gutschrift, Lieferung
Rechtsfrage: Hat ein Steuerpflichtiger für den Zeitraum vor dem 1.1.1978 ein unmittelbar wirksames Recht nach Art. 8 Buchst. a der RL 67/228/EWG und/oder nach den Grundsätzen der steuerlichen Neutralität und der Gleichbehandlung, die Besteuerungsgrundlage für Lieferungen von Gegenständen als rückwirkend vermindert zu behandeln, wenn der Abnehmer der Lieferung von Gegenständen nach dem Zeitpunkt dieser Lieferung eine Gutschrift des Lieferers erhalten hat, die der Abnehmer dann nach seiner Wahl entweder als Geldzahlung oder als Gutschrift auf dem Lieferer geschuldete Beträge für bereits erfolgte Lieferungen von Gegenständen an den Abnehmer abgerufen hat?
Vorinstanz: First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 282 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.12.2012
Erledigungs-Az: Rs C-310/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 07 68