
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 63/00 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 3, EStG § 3 c |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Ausbildungsbeihilfe |
Rechtsfrage: | Ist die vom Land Nordrhein-Westfalen als "Mobilitätshilfe" steuerfrei gezahlte Ausbildungsbeihilfe für die Annahme einer Lehrstelle an einer weit entfernten Stelle nach § 3 c EStG durch Kürzung der Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung zu berücksichtigten oder handelt es sich dabei um nicht anzurechnende Bezüge für besondere Ausbildungszwecke? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 8933/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 81 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 70 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.07.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 63/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 40 |