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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Einkünfte, Verlust
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Ist der Einkünftebegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass bewusst herbeigeführte Verluste aus einer Verlustzuweisungsgesellschaft bei der Berechnung des Grenzbetrages außer Betracht bleiben müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.11.2005
Vorinstanz/AZ: 13 K 3999/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2006
Erledigungs-Az: III R 1/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 38 24