Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/11 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Flugzeug, Vermietung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn
Rechtsfrage: Führt ein nachträglich vereinbartes Andienungsrecht dazu, dass Vermietung, Ankauf und Veräußerung eines Flugzeugs zu einem einheitlichen Geschäftskonzept verklammert sind und der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn zu qualifizieren ist? Ist eine solche Verklammerung auch dann anzunehmen, wenn der im Zeitpunkt der Investition fest vereinbarte Veräußerungspreis nicht geeignet ist, die Gesamtkosten der Investition zu decken? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 275/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1699
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 25 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2013
Erledigungs-Az: IV R 18/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 37