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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 40/00
§§: EStG § 10 e Abs 4, EStG § 7 b Abs 5, BerlinFG § 15 Abs 5
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Berlin, Verbindliche Zusage
Rechtsfrage: Steuerbegünstigungen nach §§ 10 e, 34 f EStG für ein (nach Rückumzug in Niedersachsen erworbenes) Einfamilienhaus, wenn die Ehegatten zuvor bereits für zwei Eigentumswohnungen in Berlin (West) erhöhte Absetzungen nach § 15 BerlinFG in Anspruch genommen hatten. Sind die Berliner Wohnungen nach § 15 Abs. 5 BerlinFG (berufsbedingter Zuzug) vom Objektverbrauch ausgenommen bzw. sind die Steuerbegünstigungen nach Treu und Glauben - aufgrund verbindlicher Zusage des Sachbearbeiters im Einspruchsverfahren - zu gewähren? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.10.1999
Vorinstanz/AZ: 13 K 851/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 562
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2001
Erledigungs-Az: IV R 40/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 11 78