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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-624/17 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Polen, Beihilfe, Nichtigkeit, Einzelhandelssteuer
Rechtsfrage: Klage der Republik Polen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 30.6.2017 über die staatliche Beihilfe SA. 44351 (2016/C) (ex 2016/NN), die Polen in Bezug auf die Einzelhandelssteuer gewährt hat, bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen C(2017) 4449, für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Polen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 369 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 16.05.2019
Erledigungs-Az: Rs T-836/16 und T-624/17