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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 23/11 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 4, AO § 42
Schlagwörter Mantelkauf, Gestaltungsmissbrauch, Forderungsverzicht, Besserungsschein
Rechtsfrage: Ist ein Mantelkauf mit Abtretung einer Forderung, auf die gegen Besserungsschein verzichtet wurde, als Gestaltungsmissbrauch anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 22.02.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 1451/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 15 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2012
Erledigungs-Az: I R 23/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 26 98