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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 10/03 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchstabe a |
Schlagwörter | Ermittlungspflicht, Treu und Glauben, Änderung, Entschädigung |
Rechtsfrage: | 1. Darf der Steuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 abgeändert werden, wenn das FA die Angaben des nicht vertretenen Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu einem Sondertatbestand (hier: steuerbegünstigte Entschädigung) übernimmt und von sich aus keine weiteren Ermittlungen durchführt? - 2. Liegt ggf. ein Mitverschulden des Steuerpflichtigen vor (Nichtvorlage des Vertrages), wenn er Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Arbeitgebers war, der die Abfindung geleistet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4254/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 25 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 10/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 25 |