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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-421/17 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Grundstück, Immobilie, Aktionär, Übertragung, Gegenleistung, Einziehung, Aktien, Polen
Rechtsfrage: Unterliegt die Übertragung einer Immobilie durch eine Aktiengesellschaft auf einen Aktionär als Gegenleistung für die Einziehung seiner Aktien der Besteuerung mit der Mehrwertsteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 357 S. 3
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.06.2018
Erledigungs-Az: Rs C-421/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 03