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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/15 (BFH)
§§: KStG § 14 Abs. 1, KStG § 17 Satz 1, KStG § 17 Satz 2 Nr. 2, AktG § 291 Abs. 1, AktG § 302 Abs. 4
Schlagwörter Organschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung, Ergebnisabführungsvertrag, Ausgleichszahlung, Verlustübernahme
Rechtsfrage: Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages: 1. Ist die Verknüpfung einer Ausgleichszahlung an außenstehende Gesellschafter mit dem Ergebnis der Organgesellschaft - unabhängig von der Höhe - steuerschädlich? - 2. Besteht für Altverträge eine Pflicht zur Anpassung in Bezug auf den mit Wirkung vom 15.12.2004 eingeführten § 302 Abs. 4 AktG (Verjährungsvorschrift zur Verlustübernahme)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.11.2015
Vorinstanz/AZ: 6 K 386/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 39
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2017
Erledigungs-Az: I R 93/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 20 03