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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 57/16 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3 Satz 4, EStG § 15 b, EStG § 15 Abs. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Gold, Gewerbebetrieb, Überschussrechnung, Betriebsausgabe, Steuerstundungsmodell
Rechtsfrage: Ist physisches Gold ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG mit der Folge, dass Anschaffungskosten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben abgezogen werden können? Handelt es sich bei sog. "Goldfinger"-Gestaltungen um Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15 b EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.10.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 372/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 01 61
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision