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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 67/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 67 Satz 2, EStG § 74 Abs. 1, AO § 355 Abs. 1, AO § 122 Satz 1, AO § 124 Abs. 1, FGO § 44 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Bestandskraft, Ablehnung, Abzweigung, Antrag |
Rechtsfrage: | Entfaltet ein gegenüber dem kindergeldberechtigten Elternteil ergangener Ablehnungsbescheid (wegen Überschreitung des Grenzbetrages) materielle Bestandskraft auch für das nach § 67 Satz 2 EStG antragsberechtigte Kind? Erfasst die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides das antragstellende Kind dann, wenn es nur einen Antrag auf Auszahlung gemäß § 74 EStG, nicht aber, wenn es selbst einen Festsetzungsantrag gestellt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 30/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 67/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 01 |