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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 43/08 |
§§: | KStG § 10 Nr. 2, AO § 126, AO § 233 a |
Schlagwörter | Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Nachforderungszinsen, Rückstellung |
Rechtsfrage: | In welchem Jahr ist eine Gewerbesteuerrückstellung für Mehrsteuern aus von der Betriebsprüfung aufgedeckten vGA zu bilden? Sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Personensteuern grundsätzlich in entsprechender Anwendung von § 10 Nr. 2 KStG außerbilanziell zu neutralisieren? Wie ist die Auflösung solcher Rückstellungen zu behandeln, die vor dem 1.1.1999 für Nachforderungszinsen auf Personensteuern gebildet wurden und nach dem 1.1.1999 aufgelöst werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 175/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 33 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.12.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 43/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 02 47 |