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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 50/11 (BFH) | 
| §§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 11 | 
| Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Stichtag, Steuerberatungskosten | 
| Rechtsfrage: | Einkommensteuernachzahlung und Steuerberaterkosten als Nachlassverbindlichkeiten: Stellen Nachzahlungsbeträge zur Einkommensteuer, sowie Steuerberaterkosten zur Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.08.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 421/10 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 70 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 04.07.2012 | 
| Erledigungs-Az: | II R 50/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 32 | 
