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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 33/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Einkunftsgrenze, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Bindung, Grenzbetrag, Kindergeld, Kind
Rechtsfrage: Kann bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde gelegt werden, obwohl bei der Einkommensbesteuerung des Kindes der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde? Besteht Bindungswirkung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 82/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 26 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2012
Erledigungs-Az: III R 33/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 42