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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 44/00 |
§§: | AO 1977 § 362 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 367 Abs. 2 S. 2 |
Schlagwörter | Zurücknahme, Einspruch, Bekanntgabe, Verböserung |
Rechtsfrage: | Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme: Kann ein Einspruch noch nach tatsächlichem Zugang der durch Aufgabe zur Post bekanntgegebenen (verbösernden) Einspruchsentscheidung zurückgenommen werden, solange die Drei-Tage-Frist des § 122 Abs.2 AO 1977 nicht abgelaufen ist (Bekanntgabe i.S. des § 362 Abs. 1 AO 1977)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3221/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 44/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 68 |