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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-144/02 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 11, VO (EG) Nr. 603/95 |
Schlagwörter | Umsatzsteuer, Beihilfe, Marktordnung, Trockenfutter, EG, Landwirtschaft |
Rechtsfrage: | Hat die Bundesrepublik Deutschland, indem sie den Betrag der Beihilfen, die gemäß der VO (EG) Nr. 603/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gezahlt werden, nicht der Mehrwertsteuer unterwirft, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 11 Richtlinie 77/388/EWG verstoßen? |
Vorinstanz: | Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 156 S. 6 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.07.2004 |
Erledigungs-Az: | Rs C-144/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 11 |