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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 38/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 |
Schlagwörter | Darlehensverlust, Vorkosten, Vermögensverlust, Beteiligung, Mitunternehmer |
Rechtsfrage: | Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Vorkosten)? Ist der konkrete wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Darlehensverlust und der angestrebten Kommanditbeteiligung dadurch nachgewiesen, dass dem Kläger eine Beteiligung an der Komplementär GmbH geschenkt worden ist und die Darlehensverträge eine ausschließliche Verwendung der Darlehen (stehen gelassene Tantiemen und Zinsen) zum Erwerb von Kommanditanteilen vorsahen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 07.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9437/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 38/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 68 |