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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/10 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Grundstück, Vermietung, Betriebsaufspaltung, Abfärbetheorie, Stille Reserven, Betriebsaufgabe |
Rechtsfrage: | Erzielt eine Personengesellschaft aus der Vermietung eines Grundstücks, das teilweise im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Betriebsgesellschaft und teilweise an fremde Dritte überlassen wird, aufgrund der Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte? Sind in die Ermittlung des bei Wegfall der personellen Verflechtung entstehenden Aufgabegewinns nur Wertsteigerungen des Grundstücks einzubeziehen, die seit dem Zeitpunkt entstanden sind, zu dem das FA erstmals eine Betriebsaufspaltung bejaht hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3660/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 13 90 |