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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 37/14 (BFH)
§§: EnergieStG § 60 Abs. 1, AO § 118
Schlagwörter Energiesteuer, Entlastung, Zahlung, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Entlastung von der Energiesteuer für Dieselkraftstoff, wegen Zahlungsausfalls beim Abnehmer. Enthält ein Bescheid, in dem über die Entlastung für zwei Kraftstofflieferungen entschieden wird, zwei selbständige Verwaltungsakte, von denen auch einer allein angefochten werden kann? Wurde zwischen Lieferer und Warenempfänger ein Eigentumsvorbehalt vereinbart (kein Hinweis auf der Vorderseite der Rechnung auf die rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.06.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 98/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2015
Erledigungs-Az: VII R 35, 37/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 05 03