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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-35/11 (EuGH)
§§: AEUV Art. 63
Schlagwörter EG, EU, Körperschaftsteuer, Dividende, Rückerstattung, Schadensersatz, Steuersatz, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft
Rechtsfrage: 1. Beziehen sich die Bezugnahmen auf "Steuersätze" und "unterschiedliche Besteuerungsniveaus" in Randnr. 56 des Urteils des Gerichtshofs vom 12.12.2006 Rs C-446/04 = SIS 07 03 03, Test Claimants in the FII Group Litigation, - a) ausschließlich auf die gesetzlichen bzw. nominalen Steuersätze oder - b) sowohl auf die effektiven Steuersätze als auch auf die gesetzlichen bzw. nominalen Steuersätze, oder - c) haben die genannten Ausdrücke eine andere Bedeutung, und falls ja, welche? - 2. Macht es für die Antwort des Gerichtshofs auf die zweite und die vierte Vorlagefrage in der Rechtssache C-446/04 einen Unterschied, wenn - a) die ausländische Körperschaftsteuer nicht (oder nicht vollständig) von der gebietsfremden Gesellschaft, die die Dividende an die gebietsansässige Gesellschaft ausschüttet, gezahlt wird, die Dividende jedoch aus Gewinnen ausgeschüttet wird, die von ihrer in einem Mitgliedstaat ansässigen direkten oder indirekten Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividenden umfasst, die aus Gewinnen gezahlt wurden, auf die in diesem Staat bereits Steuern entrichtet worden sind, und/oder - b) die Körperschaftsteuervorauszahlung (advance corporation tax -ACT--) nicht von der gebietsansässigen Gesellschaft gezahlt wird, die die Dividende von einer gebietsfremden Gesellschaft bezieht, sondern von ihrer direkten oder indirekten gebietsansässigen Muttergesellschaft im Anschluss an die weitere Ausschüttung der Gewinne der Empfängergesellschaft, die direkt oder indirekt die Dividende umfassen? - 3. Hat die Gesellschaft, die die ACT zahlt, unter den oben in Frage 2 b) beschriebenen Umständen einen Anspruch auf Rückerstattung der zu Unrechterhobenen Steuer (San Giorgio) oder nur einen Anspruch auf Schadensersatz (Brasserie du pêcheur und Factortame)? - 4. Kann sich eine gebietsansässige Gesellschaft in Bezug auf Dividenden, die sie von einer Tochtergesellschaft erhält, auf die sie einen bestimmenden Einfluss ausübt und die in einem Drittland ansässig ist, auf Art. 63 AEUV berufen, wenn die in Rede stehenden nationalen Rechtsvorschriften nicht ausschließlich für Fälle gelten, in denen die Muttergesellschaft einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt, die die Dividende ausschüttet? - 5. Gilt die Antwort des Gerichtshofs auf die dritte Vorlagefrage in der Rechtssache C-446/04 auch für Fälle, in denen gebietsfremde Tochtergesellschaften, auf die keine Übertragung erfolgen konnte, im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft nicht besteuert werden?
Vorinstanz: High Court of Justice, Chancery Division (Vereinigtes Königreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 103 S. 15
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.11.2012
Erledigungs-Az: Rs C-35/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 75