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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 45/01
§§: AO § 278
Schlagwörter Rechtliches Gehör, mündliche Verhandlung, Berichterstatter
Rechtsfrage: Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nach dem Erörterungstermin mit Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ein Berichterstatterwechsel eintritt und der neue Berichterstatter als Einzelrichter eine gegenteilige Rechtsauffassung zu der im Erörterungstermin geäußerten in seiner Entscheidung vertritt?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 11.01.2001
Vorinstanz/AZ: 12 K 2837/99 S
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2001
Erledigungs-Az: VII B 45/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 81 56