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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 60/07 |
| §§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 52 Abs. 61 a Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Aufenthalt, Ausländer, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch einer ukrainischen Staatsbürgerin lediglich mit Aufenthaltsbefugnis? - Verfassungsrechtlich unzulässige Erstreckung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf Altfälle durch die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 61 a Satz 2 EStG? - Divergenz zu III R 93/03, BFH/NV 2007 S. 1234 und III R 54/05, BFH/NV 2007 S. 1298. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 10.05.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 2593/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 30 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.07.2009 |
| Erledigungs-Az: | III R 60/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |