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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 36/03 |
§§: | VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 11, VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 13 |
Schlagwörter | Ausfuhrerstattung, Rückforderung, Sanktion |
Rechtsfrage: | Ist die in Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 3665/87 festgelegte Sanktion auch dann festzusetzen, wenn die Ware die Voraussetzungen des Art. 13 VO Nr. 3665/87 nicht erfüllt, obwohl gemeinschaftsrechtlich nicht vorgeschrieben ist, dass die Erfüllung dieser Voraussetzungen ausdrücklich anzumelden oder im Erstattungsantrag zu versichern ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 256/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 43 46 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH: BFH-Beschluss vom 20.4.2004 - VII R 36/03 - Zurücknahme der Revision |