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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 120/98 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 12 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Dauernde Last, Darlehen, Versorgung, Vermögensübergabe |
Rechtsfrage: | Umfaßt der Abzug von dauernden Lasten als Sonderausgaben (hier: Übertragung eines GbR-Anteils gegen Versorgungsleistungen) auch anfallende Schuldzinsen, wenn und soweit die Versorgungsleistungen durch die Aufnahme eines Darlehens finanziert werden oder liegen nicht abziehbare private Schuldzinsen vor? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3466/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.11.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 120/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 02 14 |