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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/13 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Zeitlicher Zusammenhang |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk), weil ein bebautes Grundstück verschafft werden sollte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 28/10, 7 K 29/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2014 |
Erledigungs-Az: | II R 32/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 34 74 |