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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-572/08 (EuGH)
§§: EG Art. 90
Schlagwörter EG, EU, Italien, Verbrauchsteuer, Altöl, Schmieröl, Steuererleichterung
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 90 EG verstoßen, dass sie für rückgewonnenes Schmieröl, das aus in Italien gesammeltem Altöl hergestellt worden ist, eine Steuererleichterung gewährt, es jedoch ablehnt, die gleiche Erleichterung für rückgewonnenes Schmieröl, das aus in anderen Mitgliedstaaten gesammeltem Altöl hergestellt worden ist, zu gewähren (gemäß Art. 62 des Testo unico der Bestimmungen betreffend die Abgaben auf Herstellung und Verbrauch und die entsprechenden straf- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen, gebilligt durch Decreto legislativo Nr. 504 vom 26.10.1995, in der Auslegung des Runderlasses Nr. 24/D vom 5.5.2004 der Agenzia delle Entrate, und gemäß Art. 1 Abs. 116 des Gesetzes Nr. 266 vom 23.12.2005)?
Vorinstanz: Kommission ./. Italienische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 55 S. 14
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache