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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 41/12 (BFH) |
§§: | EStG § 15 a Abs. 1, EStG § 15 a Abs. 4, HGB § 172 Abs. 4 |
Schlagwörter | Kapitalkonto, Verlustausgleich, Haftungsbeschränkung, Forderung |
Rechtsfrage: | Ist ein als Unterkonto des Gesellschafterverrechnungskontos geführtes Entnahmekonto, auf dem Entnahmen der Gesellschafter gebucht werden, soweit sie zu einem Negativsaldo des Verrechnungskontos führen oder einen solchen erhöhen würden, Bestandteil des Kapitalkontos i.S. des § 15 a EStG? Hat die Gesellschaft ihren Gesellschaftern mit der auf diesem Konto gebuchten Ausschüttung aus der Liquidität ein betrieblich veranlasstes Darlehen gewährt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.10.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 171/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 00 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.08.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 41/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 58 |