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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 81/00 |
§§: | GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erbbaurecht, Gegenleistung, Erbbauzins, Nebenleistung, Bauverpflichtung, Einheitlicher Vertrag |
Rechtsfrage: | Einheitliches Vertragswerk auch bei Erbbaurechtverträgen. - Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Erbbaurecht in bebautem Zustand, wenn die Vereinbarungen über die Bestellung eines Erbbaurechts und der Errichtung des Gebäudes darauf abzielen, dem Erbbauberechtigten ein bebautes Grundstück zu verschaffen und ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der Kapitalwert des jährlichen Erbbauzinses und die Bauerrichtungskosten des nach den Plänen des Erbbaurechtsverpflichteten (Grundstückseigentümer) errichteten Gebäudes. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1450/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 76 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2002 |
Erledigungs-Az: | II R 81/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 10 90 |