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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-561/18 (EuG) | 
| §§: | AEUV Art. 108 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Post, Ausgleichsleistungen, Mehrwertsteuerbefreiung, Dänemark | 
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2018) 3169 final der Kommission vom 28.5.2018 in der Beihilfesache SA.47707 (2018/N) - Staatliche Ausgleichsleistungen zugunsten von PostNord für die Bereitstellung des Universalpostdiensts - Dänemark für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 90 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 05.05.2021 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-561/18 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 74 | 
