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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 46/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Versicherungsnehmer, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Sind die im Rahmen einer Familienversicherung geleisteten Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge auch dann abzugsfähig, wenn das Kind nicht als Versicherungsnehmer auftritt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 840/08 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 46/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 33 45 |