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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 45/13 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, EStG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Veräußerungsgewinn, Veräußerungskosten, Betriebsausgabe, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Wirken sich die mit einem nach § 8 b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten steuerlich nicht aus, da sie auf diesen Gewinn anzurechnen sind und sonach nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können? Kann die durch die Rechtsprechung im Einkommensteuerrecht entwickelte Definition der Veräußerungskosten (§ 16 Abs. 2 EStG) auf die Anwendung des § 8 b Abs. 2 Satz 2 KStG übertragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 162/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 21 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 45/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 16 45 |