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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/13 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, ErbStG § 13 c Abs. 2, ErbStG § 13 c Abs. 1, ErbStG § 13 c Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Erbauseinandersetzung, Frist
Rechtsfrage: Fristsetzung für Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG und § 13 c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen? (Rechtslage 2010) Ist Voraussetzung für die erbschaftsteuerliche Freistellung eines teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten Familienheims im Falle einer Erbauseinandersetzung, dass diese zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten, erfolgt? Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und "unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims" zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.09.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 525/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 14 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.2015
Erledigungs-Az: II R 39/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 51