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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 97/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Keller, Mietwohnung, Höchstbetrag, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der zusätzlich zur eigengenutzten Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses separat angemieteten Zweizimmerwohnung im Untergeschoss des Hauses um ein "außerhäusliches Arbeitszimmer", das nicht der Abzugsbeschränkung unterliegt? Kann der Höchstbetrag von 2.400 DM (1.250 Euro) bei Nutzung des Arbeitszimmers durch beide Ehegatten nur einmal abgezogen (zimmerbezogen) werden und ist der Betrag entsprechend der tatsächlichen Nutzung ggf. im Schätzungswege aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1585/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 516 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 42/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 42/02 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 11 55 |