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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/09 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 40 a, EStG § 3 Nr. 62
Schlagwörter Privatnutzung, Firmenwagen, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Arbeitslohn, Entnahme, Sozialversicherungsbeitrag
Rechtsfrage: Welchen Einkünften und Personen ist eine private Kfz-Nutzung zuzurechnen, wenn das Kfz vom Ehegatten genutzt wird, der auch im Betrieb des anderen Ehegatten beschäftigt ist? (Unrichtige steuerliche Behandlung der Sozialversicherungsbeiträge?) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.12.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 4861/07 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2010
Erledigungs-Az: VI R 48/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache