Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/08 (BFH)
§§: EStG § 10 f Abs. 1, EStG § 7 i, AO § 171 Abs. 10
Schlagwörter Bescheinigung, Denkmalschutz, Bindung, Neubau
Rechtsfrage: Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10 f EStG: Entfaltet die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde als Grundlagenbescheid für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung auch dann Bindungswirkung für die Finanzbehörde, wenn die an einem Fachwerkhaus vorgenommenen Instandsetzungen bautechnisch als Neubau zu beurteilen sind, oder entscheidet die Finanzbehörde insoweit in eigener Zuständigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 3187/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2009
Erledigungs-Az: X R 8/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 28