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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/09 (BFH) |
§§: | EStG § 3 b, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Gesellschafter-Geschäftsführer, Steuerfreiheit, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Stellen die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gezahlten Sonn- und Feiertagszuschläge steuerfreien Arbeitslohn dar oder sind sie wegen dessen besonderer Vergütungsvereinbarung als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1680/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 25 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 15 69 |