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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 4/12 (BFH)
§§: AStG § 2 Abs. 1, AStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 176 Abs. 2, EG Art. 56, DBA-Großbritannien Art. 7
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Zinsen, Außensteuerrecht, Kapitalverkehrsfreiheit, Doppelbesteuerung, Neue Tatsache, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: 1. Änderungserheblichkeit bei neuen Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? - 2. Vertrauensschutz gemäß § 176 Abs. 2 AO? - 3. Handelt es sich bei der Nichtbesteuerung inländischer Zinseinkünfte in Großbritannien nach dem "Remittance-Base"-Prinzip um eine Vorzugsbesteuerung? Ist das Besteuerungsrecht Deutschlands für die Zinseinkünfte überdies nach dem DBA-Großbritannien ausgeschlossen? Verstößt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gegen die unionsrechtliche Freiheit des Kapitalverkehrs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.11.2011
Vorinstanz/AZ: 8 K 628/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 587
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 03 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2013
Erledigungs-Az: I R 4/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 30 18