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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Aufteilung der Werbungskosten bei gemischt genutzten Gebäuden: Können bei nur zum Teil der Erzielung von Vermietungseinkünften dienenden Gebäuden in den Fällen, in denen der vermietete Gebäudeteil vom Mieter gewerblich genutzt wird, die für das Gebäude getätigten Aufwendungen nur nach dem Verhältnis der zur Einkünfteerzielung genutzten Wohn-/Nutzflächen des Gebäudes zu denen, die nicht der Einkünfteerzielung dienen aufgeteilt werden, oder ist hiervon abweichend auch eine Aufteilung nach Ertragsgesichtspunkten (hier: nach den der Einheitsbewertung zugrunde gelegten Wertverhältnissen) zulässig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 5692/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 02 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 53 |