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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/06
§§: GrEStG § 16 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Erwerbsvorgang, Aufhebung, Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags: Ist der Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, weil der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wurde bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist. Haben sich die Vertragsparteien derart aus den vertraglichen Bindungen entlassen, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsposition wiedererlangte oder verblieb dem Erwerber noch die Rechtsposition, die es ihm ermöglichte, Einfluss auf die Weiterveräußerung des Grundstücks nehmen zu können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.11.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 1197/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 364
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 06 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2007
Erledigungs-Az: II R 2/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG