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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 23/03 |
§§: | StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 4 Abs. 2, StromStG § 2 Nr. 3, StromStV § 15, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 80 Abs. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerermäßigung, Erlaubnis, Klassifikation |
Rechtsfrage: | Erlaubnis für den Bezug steuerermäßigten Stromes: Hat der Gesetzgeber mit § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3 StromStG gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung verstoßen, weil ermäßigende Steuertatbestände nicht unmittelbar im Gesetz geregelt worden sind (Verweisung auf die "Klassifikation der Wirtschaftszweige" aus 1993)? Ist das Mischen und anschließende Verpacken von in der eigenen Firmengruppe produzierten Kaffeeextrakten eine Tätigkeit des verarbeitenden Gewerbes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 19.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IV 84/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 23/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 21 |