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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 3/15 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Zinsen, Steuerpflicht, Lebensversicherung, Darlehen |
Rechtsfrage: | Tritt bei Aufnahme eines über eine Lebensversicherung abgesicherten Darlehens, welches sodann der Ehefrau zur Sicherung ihres Wertpapierdepots zinslos zur Verfügung gestellt wird, eine Steuerpflicht der Erträge der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3859/12 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 04 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 3/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 02 17 |