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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-556/16 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 6108 2200, KN Unterpos. 6212 2000, KN Unterpos. 6212 9000
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Tarifierung, Miederhose, Zolltarif, Einreihung
Rechtsfrage: Sind die Erläuterungen der Europäischen Kommission zur Kombinierten Nomenklatur zu der Unterposition 6212 2000 dahin auszulegen, dass bei einer Miederhose bereits dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität geringer ist als die Längselastizität bzw. dass bei einer Miederhose erst dann die Elastizität "in Querrichtung ... begrenzt" ist, wenn die Querelastizität deutlich geringer ist als die Längselastizität bzw. dass die Begrenzung der Querelastizität sich nicht durch einen Vergleich zwischen Längs- und Querelastizität definiert, sondern eine absolute Begrenztheit der Querelastizität meint?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.05.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 218/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 24 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.10.2017
Erledigungs-Az: Rs C-556/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 74