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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/11 (BFH)
§§: FGO § 47 Abs. 1, AO § 366, AO § 87 a Abs. 4, AO § 119 Abs. 3 Satz 3, AO § 122 Abs. 2 a
Schlagwörter Bekanntgabe, Einspruchsentscheidung, Computer-Fax, Signatur, Klagefrist
Rechtsfrage: Zulässigkeit einer Klage: Ist eine nur durch Computer-Fax übermittelte Einspruchsentscheidung ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht wirksam bekannt gegeben, so dass die Klagefrist gemäß § 47 Abs. 1 FGO nicht in Lauf gesetzt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.03.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 3625/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.12.2014
Erledigungs-Az: X R 45/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 45/11 ruht gemäß Beschluss vom 15.7.2013 bis zur Entscheidung in dem Revisionsverfahren VIII R 9/10. Nach Entscheidung des BFH durch Urteil vom 18.3.2014 VIII R 9/10 wird das Verfahren X R 45/11 fortgeführt. - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 07 74