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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 1/01 | 
| §§: | EStG § 50 d Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Steuerabzug, Freistellungsbescheinigung, Ausland, USA, Antrag | 
| Rechtsfrage: | Kann nur der ausländische Gläubiger von Software-Nutzungsvergütungen als Steuerschuldner oder auch der Vergütungsschuldner den Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 d Abs.3 EStG stellen? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.02.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 6260/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 89 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.11.2001 | 
| Erledigungs-Az: | I R 1/01 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache | 
