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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 64/05
§§: KiStG NW § 4 Abs. 1 Nr. 5, KiStO NW § 6 Abs. 1 Nr. 5, KiStO NW § 6 Abs. 2, KiStO NW § 11, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 4, GG Art. 6
Schlagwörter Kirchgeld, Verfassungsmäßigkeit, Ehegatten, Glaubensverschiedene Ehe, Kirchenangehörigkeit
Rechtsfrage: Bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Kirchgeldes auch dann keine Bedenken, wenn der kirchenangehörige Ehegatte in einer glaubensverschiedenen Ehe eigene Einkünfte hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 08.06.2005
Vorinstanz/AZ: 11 K 1389/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2005
Erledigungs-Az: I R 64/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet