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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-363/19 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 108 |
Schlagwörter | EG, EU, Großbritannien, staatliche Beihilfe, Steuerbefreiung, Konzern, Nichtigkeit, Finanzierung, Körperschaftsteuer |
Rechtsfrage: | Klage des Vereinigten Königreichs gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission C(2019) 2526 vom 2.4.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs betreffend die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen für nichtig zu erklären, - der Kommission die Kosten aufzuerlegen |
Vorinstanz: | Vereinigtes Königreich ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 263 S. 62 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 08.06.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs T-363/19 und T-456/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 14 54 |