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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 93/97 |
| §§: | EStG § 10 b Abs. 1 |
| Schlagwörter | Spende, Kirche, Kulturelle Zwecke |
| Rechtsfrage: | Unterliegt die an eine Kirchengemeinde zur Errichtung eines Brunnens auf dem Kirchenvorplatz geleistete Spende nur dem ermäßigten Spendenabzug des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG (kirchliche Zwecke) oder liegen die Voraussetzungen für den erhöhten Abzug nach § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG (kulturelle Zwecke) vor? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 08.10.1996 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 4270/94 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 474 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.12.1999 |
| Erledigungs-Az: | XI R 93/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 05 42 |