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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 13/01
§§: EStR Abschn 19 Abs. 1 Satz 8, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Billigkeitsregelung, Gewinnermittlungsart, Übergangsgewinn, Wechsel, Aufteilung, Verteilung, Einbringung
Rechtsfrage: Kann der Übergangsgewinn aus der Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät gem. Abschn. 19 Abs. 1 EStR nur mit einem Drittel versteuert werden? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.11.1999
Vorinstanz/AZ: XII 343/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 76 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.09.2001
Erledigungs-Az: IV R 13/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 51